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Kloster Fahr

Schritte in die benediktinische Gemeinschaft

Das Leben der Benediktinerinnen vom Fahr ist geprägt von der Gottsuche. Der Weg in die Gemeinschaft erfolgt nicht mit einem einzigen Schritt. Es ist ein Hineinwachsen vom ersten Interesse über die Prüfung der Berufung bis zur vollen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft. Dieser Weg mit Kandidatur, Noviziat, Einfacher Profess und schliesslich Feierlicher Profess dauert mindestens fünf Jahre.

Interesse

Spürt eine Frau anhaltendes Interesse und eine Sehnsucht nach der klösterlichen Lebensform, geht es zunächst um ein unverbindliches Kennenlernen. Sie kann dazu die Gottesdienste im Fahr besuchen, per Mail oder Telefon um ein Gespräch bitten oder ein, zwei Tage als Gast bei der Schwesterngemeinschaft verbringen.

 

Kennenlernen

In einem weiteren Schritt kann die Interessierte für eine gewisse Zeit in der Klausur leben, am Stundengebet teilnehmen, mitarbeiten und so Einblick in die Realität des benediktinischen Alltags bekommen.

 

Eintritt

Entscheidet sich die Interessierte nach diesem Kennenlernen für den Weg in den Orden und ist auch die Gemeinschaft mit diesem Schritt einverstanden, beginnt mit dem Eintritt die Kandidatur. Es ist eine unverbindliche Zeit des Eingewöhnens in den klösterlichen Alltag und in die Gemeinschaft.

 

Noviziat

Nach einem halben bis zu einem Jahr prüft sich die Kandidatin, ob sie den eingeschlagenen Weg weitergehen möchte. Ist dies der Fall und stimmt die Gemeinschaft wiederum zu, wird die Kandidatin eingekleidet und ist damit eine Novizin, ein «Neuling» der Gemeinschaft. Das Noviziat ist eine Zeit der intensiven Auseinandersetzung mit der persönlichen Berufung und der monastischen Lebensform. Die Einführung in die benediktinische Spiritualität und geistliche Begleitung unterstützen sie in diesem Prozess. Zudem besucht die Novizin die Module der gemeinsamen Noviziatsausbildung für Benediktinierinnen und Benediktiner.

 

Einfache Profess

Das Noviziat dauert ein Jahr. Erst danach steht der Entscheid in die erste Verbindlichkeit an. Erneut müssen dafür beide Seiten – die Novizin wie die Gemeinschaft – einverstanden sein. In der Einfachen Profess legt die Novizin die benediktinischen Gelübde des Gehorsams, der Stabilitas und des klösterlichen Lebenswandels ab und bindet sich durch diese Versprechen vorerst für drei Jahre verbindlich an die Gemeinschaft.

 

Feierliche Profess

Nach diesen drei Jahren sollten sich die Schwester wie auch die Gemeinschaft Klarheit darüber verschafft haben, ob sie sich dauerhaft binden können. Wenn keine Hindernisse da sind, bringt die Schwester ihren Willen, für immer im Kloster zu bleiben, mit dem Ablegen der Feierlichen Profess zum Ausdruck. Von diesem Tag an ist sie ein Vollmitglied der Gemeinschaft.

 

Weitergehen

Mit der Feierlichen Profess beginnt der Weg der Berufung erst richtig. Jetzt gilt es, jeden Tag und in allen Lebensumständen zu verwirklichen, was in den Gelübden versprochen wurde.

 

Voraussetzungen

Mindestalter 20 Jahre, Bildungsabschluss, körperliche und psychische Gesundheit, römisch-katholisch.

Wie Berufung spürbar wird

Alles beginnt mit einer Sehnsucht. Einer Sehnsucht, in Gemeinschaft Gott zu suchen, Liturgie zu feiern, den Glauben und das Leben zu teilen. Ein älterer Pater gab einmal einem jüngeren mit auf den Weg: «Es sind Freiheit, Freude und Friede, die uns zeigen, ob eine Entscheidung für einen Weg geistlich stimmt. Wenn Freiheit, Freude und Friede über längere Zeit wachsen, trotz manch schwerer Stunde dazwischen, dann nur weiter!»

Ich habe meine Insel gefunden
den Ort
wo das Wort,
das Himmel und Welt
im Leben erhält,
aus der Höhe fällt,
aus der Tiefe steigt.
Himmel und Welt
Sind in mir jetzt verbunden.
Ich habe meine Insel gefunden.

Silja Walter | Schwester M. Hedwig OSB

Unverbindliches Kennenlernen

Spürt eine Frau anhaltendes Interesse und eine Sehnsucht nach der benediktinischen Lebensform, geht es zunächst um ein unverbindliches Kennenlernen. Sie kann per Mail oder Telefon um ein Gespräch bitten oder ein, zwei Tage als Gast im Kloster Fahr verbringen.

Kloster Fahr
Priorin Irene Gassmann
8109 Kloster Fahr
+41 43 455 10 40
info[at]kloster-fahr.ch

Telefonisch erreichbar Montag bis Donnerstag.
Termine nach Vereinbarung.