Was vorher war

Der Name „Fahr“ oder „Vare“ resp. „Var“, wie es in der Stiftungsurkunde heisst, deutet darauf hin, dass sich an der Stelle des heutigen Klosters bereits vor 1130 eine Fährstelle über die Limmat befand. An die Fähre erinnert auch das Siegel des Klosters, das zwei gekreuzte Fährstacheln zeigt.

Wie es anfing…

1130

Lütolf von Regensberg und seine Frau Judenta schenken der „Cella Einsiedelon“ – dem Kloster Einsiedeln ihr Eigengut „Vare“ an der Limmat, mit der bereits dort bestehenden Kapelle (St.Anna-Kapelle), der Mühle, den Wäldern und Rebbergen. Das Kloster Einsiedeln sollte hier ein Frauenkloster gründen und verwalten. Das Kloster Fahr untersteht also seit seiner Gründung dem Kloster Einsiedeln und dessen Abt. Im Fahr selber gab es deswegen von Anfang an  nie eine Äbtissin, sondern immer „nur“ eine Priorin, die als Stellvertreterin des Abtes waltet. Diese Form eines Doppelklosters besteht bis  heute und ist einzigartig in der Landschaft der benediktinischen Klöster.

 

1300

Die ersten Klosterfrauen kamen aus dem Kloster Berau im Schwarzwald oder aus Muri. Nach bescheidenen Anfängen erscheint um 1300 erstmals Bezeichnung „Gotzhus“, was nicht nur ein Kloster, sondern ein Kloster mit eigener Grundherrschaft bezeichnet. An der Spitze der Gemeinschaft stand eine Meisterin, der die innere Leitung des Klosters unterstellt war. Die äussere Verwaltung führte im Namen des Abtes von Einsiedeln ein Mönch dieses Stiftes, der den Titel Propst trug.

Niedergang – die Reformation

Gegen Ausgang des Mittelalters setzte im Kloster ein Niedergang des geistigen Lebens ein. Einsiedeln konnte dem Fahr keinen Propst mehr zur Verfügung stellen. In dieser Situation verwundert es nicht, dass der „neue Geist“ der Reformation bald auch im Kloster Einzug hielt.

 

1523

Der Einsiedler Leutpriester und Reformator Ulrich Zwingli kommt selber ins Fahr um den Schwestern den „Kloster-Mettgesang zu erlassen.“
 

1526-30

Der Konvent löst sich auf. Den ausgetretenen Nonnen werden sogar Abfindungen zugestanden. Nur die damalige Meisterin Veronika Schwarzmurer bleibt vorläufig im Kloster zurück
 

1543

Veronika Schwarzmurer übergibt das Kloster endgültig in die Hände des Einsiedler Abtes Ludwig Blarer und verlässt als letzte Schwester das Fahr für immer.
 

1549

Die entweihte Kirche und der Friedhof können wieder geweiht werden.
 

1566

Abt Joachim Eichhorn baut die stark verfallenen Konventgebäude wieder auf. Nach der Restaurierung wollte er das Kloster wieder beleben. Er starb allerdings bereits 1569.
 

1576

Das Kloster Fahr wird unter Abt Adam Heer wieder belebt durch zwei Schwestern aus dem Kloster St.Andreas in Engelberg (heute in Sarnen).
 

 

Es folgt eine ruhige Zeit des Aufschwungs mitten in streng reformierten Herrschaftsgebiet.
 

 

Es zeigte sich, dass es in Zürich einige einflussreiche Familien gab, die sich noch ein „Glaubenstürchen“ in eine katholische Kirche und Friedhof offen halten wollten, im Kloster Fahr zur Kirche gingen und seinen Weiterbestand massgeblich stützten. Man munkelte, dass etliche davon ihr offizielles – leeres – Grab in Züich hatten, die Leichname auf der Limmat des Nachts lautlos nach Fahr gebracht worden seien und dort ihre letzte Ruhestätte in geweihter Erde fanden. Einer dieser Grabsteine ist noch heute an der Friedhofmauer eingemauert.
 

1600

Das Kloster Fahr hat nebst der Priorin Barbara Haas wieder sechs Nonnen. Die Schwestern bekommen von Abt Augustin Hofmann neue Statuten, zudem hatte schon Abt Joachim wieder einen Mönch als Propst eingesetzt. Bald erhielten die Frauen im Fahr noch einen zweiten Einsiedlerkonventualen als Beichtiger.
 

17. /18. Jh

Eine Zeit der ruhigen Entwicklung. Da die alten Gebäulichkeiten nicht mehr ausreichten, wurden um die Wende des 17.Jh. die heute noch stehenden Klosterbauten erstellt und die seit 1420 bestehende spätgotische Klosterkirche zu einer Barockkirche umgebaut.

Glück im Unglück - Französische Revolution

1798

Das Kloster Einsiedeln wird aufgehoben. Das Kloster Fahr kann trotzdem weiter bestehen, aber die weltliche Regierung von Baden nimmt die  Verwaltung in ihre eigenen Hände.
 

1799

Bei ihrem Übergang über die Limmat beschiessen Napoleons Truppen das Kloster Fahr. Am „Übergangsfest“ jeweils am letzten Sonntag im September  erinnern sich die Schwestern jährlich dankbar, dass ihr Kloster damals vor schlimmerem Schaden bewahrt blieb.
 

1803

Die Kantonsgrenzen von Zürich und Aargau werden neu gezogen. Fahr käme auf zürcherisches Gebiet zu liegen. Weil das Kloster aber seit 1798 von  Baden aus verwaltet wird, wird es dem Kanton Aargau zugewiesen, und zwar nur die Gebäulichkeiten (Kloster, Scheune, Wirtshaus). So kommt es, dass das Kloster noch heute eine Exklave des Kantons Aargau bildet, während  seine Güter im Kanton Zürich liegen. Die Verwaltung obliegt der 9 Km entfernten aargauischen Gemeinde Würenlos.

 

Exklave oder Enklave?

Gelegentlich entbrennt ein Wortstreit über die Frage, ob das Kloster Fahr denn nun eine „Enklave“ oder eine „Exklave“ sei. Das Lexikon definiert die Begriffe so:

„Enklave“ Gebietsteil eines fremden Staates, der vom eigenen Staat völlig umschlossen ist. Vom Standpunkt des fremden Staates aus wird sein abgetrennt liegender Gebietsteil „Exklave“ genannt.

Das Kloster Fahr gehört zum Kanton Aargau. Näher gesagt zur politischen Gemeinde Würenlos, denn Würenlos ist – obwohl 9 km entfernt – die nächstliegende aargauische Gemeinde an der Limmat.

Von Würenlos aus gesehen ist das Fahr also dessen „Exklave“. Von Unterengstringen, der zürcherischen Gemeinde auf dessen Boden Fahr liegt, ist es ein umschlossenes Gebiet, also eine „Enklave“.

Diese nicht unbedingt „normale“ Situation führte und führt immer noch zu lustigen Episoden.

 Ein schwarzer Tag

1841

Trotz gegenteiliger Versprechungen wird das Kloster Fahr am
31. Januar 1841 durch den Kanton Aargau aufgehoben. Der Propst muss das Kloster verlassen. Am 2. Februar verlassen auch die Schwestern ihr Kloster. Der Auszug muss erbärmlich gewesen sein. In seinem Tagebuch schreibt der damalige Helfer des Propstes, P. Baptist Stöcklin:

 

„2. Februar, Mariä Lichtmess. Etwa halb 1 Uhr begann der höchst traurige und  wehmütige Auszug unter Weinen und Jammern und unter Abbetung des Psalms Miserere… Der Weg bis an die Limmat, weil gefroren und mit Schnee bedeckt, war schlipfrig und bös zu gehen. Bei diesem Auszug weinten alle Klosterdienste, etwa 15 Knechte und 6 Mägde, von welchen uns viele bis zur Überfahrt begleiteten und dann weinend nochmals Abschied nahmen.“

 

 

Auferstehung im Fahr

1843

Der Kanton Aargau setzt auf Druck der Tagsatzung wenigstens die Frauenklöster wieder ein. So konnten die Schwestern bereits am 10. November 1843 wieder heimkehren.
 

1858

Erstmals dürfen wieder drei Novizinnen aufgenommen werden. Noch lange aber behält sich der Kanton vor, deren Anzahl zu bestimmen.  1865 Der Propst wird wieder als Verwalter anerkannt. 

1932

Erst jetzt überlässt der Kanton Aargau dem Kloster Fahr wieder die volle Selbstverwaltung. Die Kantonshauptstadt sicherte sich aber weiterhin die Oberaufsicht. Deshalb muss der Propst noch heute die Jahresrechnung der aargauischen Regierung unterbreiten. Heute allerdings ist dies zu einer Formsache geworden.

Der grosse Bruder die Beziehung zum Kloster Einsiedeln heute
Nach wie vor ist der Abt von Einsiedeln auch Abt des Klosters Fahr. Die Beziehungen sind heute aber nicht mehr nur wirtschaftlicher oder rechtlicher Art, sondern zielen auch auf bereichernde Begegnungen zwischen den Mitbrüdern und Mitschwestern. Vermehrt nehmen Schwestern auch an Innergemeinschaftlichen Anlässen der Mitbrüder in Einsiedeln teil und umgekehrt. Siehe auch > Doppelkloster

Das Kloster Fahr findet politische Heimat

1. Sept. 06

Das Kloster Fahr erhält eine eigene Postleitzahl

5. Nov.06 Der letzte Propst kehrt ins Kloster Einsiedeln zurück. Die Verwaltung obliegt neu einem weltlichen Verwalter unter der Führung der Priorin. Ein Organisationsreglement ordnet regelt die genauen Komeptenzen. Es überträgt der Schwesterngemeinschaft verstärkt Verantwortung in allen Entscheidungsbereichen.
11.März 07 Die Stimmberechtigten der Gemeinde Würenlos sprechen sich mit 93% für den Anschluss des Kloster Fahr an ihre Gemeinde aus.

Seit der Kantonsgründung 1803 gehört das Kloster Fahr zum Aargau, war aber keiner politischen Gemeinde zugeteilt. Das entsprechende Dekret von 1932 verlor seine Gültigkeit mit der neuen Kantonsverfassung von 1980, die vorschreibt, dass alles zum Kanton gehörende Gebiet auch einer aargauischen Gemeinde zugeteilt sein muss. Eine Neuregelung der Verhältnisse wurde nötig und entsprechende Verhandlungen aufgenommen. Mit dem Entscheid der Stimmberechtigten wird gleichzeitig das 14-seitige Vertragsewerk übe rdie kommunalen Dienstleistungen zwischen den Gemeinden Würenlos und Unterengstringen genehmigt.

22.Nov. 07 Der Grosse Rat des Kantons Aargau beschliesst einstimmig, das in einer Aargauer Exklave auf Zürcher Gebiet liegende Klsoter Fahr politisch der Gemeinde Würenlos anzuschliessen. Damit ist die lange Geschichte der Gemeindezugehörigkeit aber noch nicht zu Ende. Weil das Vertragswesen der Gemeinden hoheitliche Aufgaben der beiden Kantone Aargau und Zürich betrifft, ist ein Staatsvertrag zwischen den Kantonen notwendig.
6.Dez. 07 Der Staatsvertrag zwischen den Regierungen Aargau und Zürich wird von den Regierungsräten Kurt Wernli (AG) und Markus Notter (ZH) unterzeichnet.

1. Jan. 08

Der Staatsvertrag tritt in Kraft. Ab heute gehört das Kloster Fahr definitiv zur Gemeinde Würenlos. Der Anlass wird auf dem Klosterareal mit den Einwohnern und Einwohnerinnen der Gemeinden Würenlos und Unterengstringen gefeiert. Ein Grenzstein mit den drei Wappen Unterengstringen, Würenlos und Kloster Fahr erinnert an das denkwürdige Datum.